Loading

Veranstalter AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGS-/KONZERTBESUCHER

  • Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklärt sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters einverstanden:
  • Mit Ausnahme von Veranstaltungen, die speziell für Kinder unter 6 Jahren aufgeführt werden, ist Kindern unter 6 Jahren – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – der Zutritt verboten.
    Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Ab 14 Jahre dürfen Jugendliche Veranstaltungen bis 22 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, ab 16 Jahre ist dies bis 24 Uhr zulässig.
    Bei Party-Veranstaltungen gelten andere Bestimmungen, die in diesem Fall gesondert kommuniziert werden.
    In jedem Fall bitte immer den Ausweis mitbringen!
  • Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  • Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  • Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  • Das Mitbringen von Getränken, Dosen, Glasbehältern, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen gefährlichen oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände, wie Flaschen, Stöcke, Messer, Waffen und anderen Gegenständen, die für die Sicherheit der Konzertbesucher eine Gefahr darstellen, sowie Tieren, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  • Der Einlass zu Veranstaltungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart.
  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  • Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  • Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt
  • Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  • Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Top